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Förderungen für Jobanbahnung und -aufnahme

Angemeldete Personen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, arbeitssuchende Nichtleistungsempfänger und Ausbildungssuchende können eine Förderung für Kosten beantragen, die bei der Jobanbahnung oder bei der Aufnahme einer Beschäftigung entstehen. Dies können Kosten sein wie z.B.:

  • Bewerbungskosten
  • Erwerb von Berechtigungen und Nachweisen
  • Fahrkosten/Reisekosten
  • Umzugskosten
  • Trennungskosten
  • usw.


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