Start/ Bildungsförderung/ Förderungen in der Ausbildung

Förderungen in der Ausbildung

Schüler-BAföG

BAföG bedeutet Berufsausbildungsfördergesetz und stellt eine staatliche Förderung für Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung dar. Es soll jedem unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit eröffnen, seine Wunschausbildung zu machen.

  • Vom Verdienst der Eltern abhängig
  • Für die Erstausbildung
  • Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden

Die Antragstellung erfolgt beim für Ihren Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

KfW Bildungskredit

Zur Unterstützung von Studierenden sowie von Schülerinnen und Schülern wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms ein Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten.

  • Erst ab dem 2. Ausbildungsjahr möglich
  • Sehr günstiger Zinssatz und eine flexible Rückzahlung möglich
  • Unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern
  • Auch zusätzlich zu BAföG möglich
  • Förderung in Höhe von bis zu 7.200 €
  • Maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres