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Bildungsgutschein

Bildungsgutschein: 100% Förderung für Ihre Weiterbildung oder Umschulung

Der Bildungsgutschein (BGS) ist ein wichtiges Fördermittel vom Staat für Weiterbildungen und Umschulungen. Die Agentur für Arbeit übernimmt 100 % der Bildungskosten. Mit dem Gutschein können Sie selbst entscheiden, bei welchem zertifizierten Bildungsträger Sie lernen möchten – zum Beispiel bei der cimdata Bildungsakademie, die dafür anerkannt ist.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Agentur für Arbeit übernimmt alle Kosten

  • Freie Wahl des passenden Kurses und Bildungsträgers

  • Individuelle Beratung zur Weiterbildung

  • Praxisnahe Inhalte mit erfahrenen Dozent:innen

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Wer kann einen Bildungsgutschein bekommen?

  • Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – nach einem persönlichen Beratungsgespräch.

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Mögliche Anspruchsgruppen:

  • Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung oder Berufserfahrung

  • Arbeitssuchende oder Beschäftigte mit einem auslaufenden Vertrag

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Ziele der Förderung:

  • Rückkehr in den Job

  • Berufliche Neuorientierung oder Qualifizierung

  • Nachholen eines Abschlusses

  • Arbeitslosigkeit vermeiden

Mit vier Schritten zum Bildungsgutschein

1

Lieblingskurse entdecken

Finde Kurse, die zu deinen Interessen passen – individuell, inspirierend, auf dich zugeschnitten.

2

cimdata Angebot erhalten

Erhalte dein persönliches Kursangebot von cimdata – schnell, kostenlos und unverbindlich.

3

Angebot beim Kostenträger einreichen

Reiche dein Kursangebot einfach und direkt beim Kostenträger zur Förderung ein.

4

Bildungsgutschein bei cimdata einreichen

Reiche deinen Bildungsgutschein unkompliziert bei cimdata ein – für deinen individuellen Bildungsweg.

FAQ zum Bildungsgutschein

Noch Fragen? Dann klicken Sie sich durch unser FAQ! Hier haben wir die meistgestellten Fragen beantwortet.

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Allgemein

Was kostet eine Weiterbildung oder Umschulung mit Bildungsgutschein (BGS)?

Wenn Sie einen Bildungsgutschein (BGS) von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten, ist Ihre Weiterbildung oder Umschulung für Sie komplett kostenlos. Die Kosten übernimmt die Förderstelle – inklusive Lehrmaterial, Prüfungsgebühren und technischer Ausstattung.  

Wer hat Anspruch auf eine Förderung bzw. einen Bildungsgutschein (BGS)?

Einen Bildungsgutschein (BGS) können Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekommen, wenn Sie arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder sich beruflich neu orientieren möchten. Auch wer digitale Kompetenzen ausbauen oder KI-Know-how erwerben will, kann gefördert werden. Wichtig ist, dass die Maßnahme Ihre Jobchancen verbessert.  

Bekomme ich einen Bildungsgutschein (BGS), wenn mein Beruf durch Digitalisierung gefährdet ist?

Ja, in vielen Fällen ist das möglich, wenn Ihr Beruf nachweislich durch Digitalisierung, Automatisierung oder technologische Veränderungen betroffen ist. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob eine Weiterbildung notwendig ist, um berufliche Fähigkeiten zu sichern oder anzupassen. Gefördert werden in der Regel Qualifizierungen, die digitale Kompetenzen, neue Arbeitsprozesse oder den Umgang mit modernen Technologien vermitteln. Voraussetzung ist eine individuelle Beratung und die Feststellung, dass die Weiterbildung zur Sicherung Ihrer Beschäftigungsfähigkeit beiträgt. 

Wird mein Lebensunterhalt während einer Förderung durch ALG I/II/Bürgergeld gesichert?

Ja. Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung mit Bildungsgutschein (BGS) absolvieren, bleibt Ihr Lebensunterhalt in der Regel durch Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder eine ähnliche Leistung abgesichert. So können Sie sich voll auf Ihre Qualifizierung konzentrieren, ohne finanzielle Sorgen. Welche Leistung im Einzelfall weitergezahlt wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und wird individuell durch die Kostenträger geprüft. 

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich meine Umschulung oder Weiterbildung abbreche?

In der Regel müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen, wenn Sie die Umschulung oder Weiterbildung abbrechen müssen – etwa aus gesundheitlichen oder wichtigen persönlichen Gründen. Wichtig ist, dass Sie den Abbruch sofort mit Ihrem Bildungsträger sowie Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besprechen. Gemeinsam wird dann geklärt, wie es weitergeht und welche Möglichkeiten Sie haben, die Maßnahme später fortzusetzen. 

Beantragung des Bildungsgutscheins (BGS)

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein (BGS)?

Den Bildungsgutschein (BGS) beantragen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Ansprechperson und bringen Sie Informationen zu Ihrer gewünschten Weiterbildung oder Umschulung mit. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor und weisen nach, dass die gewünschte Weiterbildung oder Umschulung Ihre beruflichen Chancen verbessert.  

Wo beantrage ich den Bildungsgutschein (BGS): Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Den Bildungsgutschein (BGS) beantragen Sie immer bei der Agentur für Arbeit – auch wenn Sie Bürgergeld erhalten und bisher vom Jobcenter betreut wurden. Durch den sogenannten Rechtskreiswechsel ist die Agentur für Arbeit inzwischen für alle Bildungsgutscheine zuständig. Vereinbaren Sie dort einen Termin und bringen Sie Informationen zu Ihrer gewünschten Weiterbildung oder Umschulung mit.  

Wie läuft das Gespräch mit dem/der Vermittler:in bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter ab?

Im Gespräch mit Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler geht es darum, wie Sie Ihre beruflichen Chancen verbessern können. Sie sprechen über Ihren bisherigen Werdegang, Ihre Ziele und welche Weiterbildung oder Umschulung dazu passt.

Wichtig ist, dass Sie zeigen, warum die Maßnahme sinnvoll ist – z. B. mit Stellenanzeigen, die Ihre neuen Kenntnisse verlangen. Ihr Anliegen wird geprüft, und wenn alles passt, kann der Bildungsgutschein (BGS) direkt ausgestellt werden. Eine gute Vorbereitung ist dabei sehr hilfreich. 

Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich für den Antrag?

Für den Antrag auf einen Bildungsgutschein (BGS) benötigen Sie einige Unterlagen, um Ihr Anliegen gut zu belegen. Wichtig sind in der Regel:  

  • Lebenslauf und Nachweise über bisherige Tätigkeiten oder Abschlüsse  

  • ggf. Stellenanzeigen, die zeigen, dass Ihre gewünschte Weiterbildung gefragt ist 

  • eine Begründung, warum Sie die Maßnahme brauchen (z. B. wegen beruflicher Veränderungen oder Digitalisierung)  

  • Informationen zum gewählten Kurs und zum Bildungsträger

Wie wichtig ist es, dass die Weiterbildung zu meiner bisherigen Berufserfahrung passt?

Für die Förderung mit Bildungsgutschein (BGS) ist es wichtig, dass Ihre geplante Weiterbildung oder Umschulung einen nachvollziehbaren Bezug zu Ihrer bisherigen Erfahrung und zu Ihren beruflichen Zielen hat. Es wird geprüft, ob die Maßnahme Ihre Jobchancen realistisch verbessert. Wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten, können auch Quereinstiege gefördert werden – entscheidend ist, dass Ihr Ziel gut begründet ist.  

Wie lange dauert die Bearbeitung des Bildungsgutscheins (BGS)?

Die Bearbeitung eines Bildungsgutscheins dauert in der Regel wenige Tage bis mehrere Wochen. Die genaue Dauer hängt vom Beratungsaufkommen, den erforderlichen Unterlagen und der Prüfung Ihrer persönlichen Fördervoraussetzungen ab. Meist sind ein bis zwei Beratungsgespräche notwendig. Dabei werden berufliche Ziele, Qualifizierungsbedarf und mögliche Weiterbildungsmaßnahmen besprochen. 

Was passiert beim psychologischen Test für den Bildungsgutschein (BGS)?

Der psychologische Test wird manchmal vom Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters durchgeführt. Ziel ist, Ihre Eignung für eine Umschulung oder Weiterbildung einzuschätzen – nicht, ob Sie „bestehen“. Sie erwartet:  

  • Gespräch mit einem Psychologen, um Ziele und Ablauf zu besprechen  

  • computergestützte Tests zu Logik, Sprache oder Mathematik  

  • Einschätzung Ihrer Stärken, Interessen und Lernfähigkeit.  

Die Ergebnisse dienen als Grundlage für eine fundierte Empfehlung zu Ihrem weiteren Berufsweg. 

Bewilligung des Bildungsgutscheins (BGS)

Welche Schritte folgen nach der Bewilligung?

Nach der Bewilligung des Bildungsgutscheins (BGS) wird dieser direkt beim ausgewählten Bildungsträger eingereicht. Anschließend erfolgt dort die Anmeldung zur Maßnahme. Vor Beginn der Maßnahme müssen die Anmeldungsdokumente dem Kostenträger übermittelt werden und es wird geprüft, ob alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Start erfüllt sind. Dann kann die Weiterbildung oder Umschulung beginnen.

Kann ich mir den Bildungsträger frei aussuchen, wenn der Gutschein bewilligt ist?

Ja, nach der Bewilligung können Sie den Bildungsträger frei wählen, solange dieser AZAV-zertifiziert ist. Das bedeutet, dass die Qualität der Einrichtung regelmäßig geprüft wird. Sie entscheiden also selbst, wo Sie Ihre Weiterbildung oder Umschulung absolvieren möchten. Wichtig ist nur, dass die Maßnahme, ihre Dauer und der Starttermin mit Ihrem Bildungsgutschein (BGS) übereinstimmen. 

Wie lange ist ein Bildungsgutschein (BGS) gültig – und kann er verlängert werden?

Ein Bildungsgutschein (BGS) ist in der Regel drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie sich für eine Weiterbildung oder Umschulung anmelden und den Start nachweisen. Wenn das aus wichtigen Gründen nicht möglich ist, beispielsweise wegen Krankheit, können Sie eine Verlängerung beantragen. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Eine kurze Begründung und der neue Kursstart reichen meist aus. 

Was passiert, wenn der Kurs beim Bildungsträger ausgebucht ist oder verschoben wird?

Sollte Ihr gewünschter Kurs ausgebucht sein oder sich der Starttermin verschieben, informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter so schnell wie möglich. In vielen Fällen kann der Bildungsgutschein (BGS) verlängert oder auf einen neuen Termin umgeschrieben werden.  

Gibt es eine regionale Bindung – muss der Träger in meinem Wohnort/Bezirk sein?

Nein, Sie sind nicht an Ihren Wohnort gebunden. Mit einem Bildungsgutschein (BGS) können Sie jede passende AZAV-zertifizierte Weiterbildung oder Umschulung deutschlandweit besuchen. Wichtig ist nur, dass die gewählte Maßnahme zu Ihrem Gutschein passt und rechtzeitig startet.  

Ablehnung des Bildungsgutscheins (BGS)

Warum wird ein Bildungsgutschein (BGS) abgelehnt – und wie kann ich das vermeiden?

Ein Bildungsgutschein (BGS) kann abgelehnt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Häufige Gründe sind: 
 

  • keine aktuelle oder drohende Arbeitslosigkeit  

  • die Weiterbildung passt nicht zum bisherigen Berufsweg  

  • kein erkennbarer Nutzen für den Arbeitsmarkt  

  • fehlende Begründung im Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.  

So vermeiden Sie eine Ablehnung:  

  • gut vorbereitet ins Gespräch mit dem Kostenträger gehen

  • sich vorab intensiv beim Bildungsträger beraten lassen  

  • klar zeigen, wie die Weiterbildung Ihre Jobchancen verbessert  

Mein Bildungsgutschein (BGS) wurde abgelehnt – was kann ich tun?

Wird der Antrag auf einen Bildungsgutschein (BGS) abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einzulegen oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Neuantrag zu stellen – etwa, wenn sich die persönliche Situation geändert hat.

Prüfen Sie den Ablehnungsgrund sorgfältig und begründen Sie den Widerspruch gut, zum Beispiel, warum die Weiterbildung Ihre Jobchancen verbessert oder sich Ihre Situation geändert hat. Ein kurzer Brief genügt, z. B.: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom [Datum] ein. Begründung: …“ Senden Sie den Widerspruch an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, das den Bescheid ausgestellt hat. Es besteht letztendlich jedoch kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.

Was tun, wenn mangelnde Deutschkenntnisse der Ablehnungsgrund waren?

Wenn Ihr Bildungsgutschein (BGS) wegen fehlender Deutschkenntnisse abgelehnt wurde, können Sie zunächst einen geförderten Sprachkurs besuchen – zum Beispiel einen Deutsch-B2-Kurs. Damit erfüllen Sie später die sprachlichen Voraussetzungen für eine Weiterbildung oder Umschulung. Sobald Sie das passende Sprachniveau erreicht haben, kann Ihr Antrag neu geprüft werden. 

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, dann vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch, in welchem wir Ihre Situation individuell und in Ruhe besprechen.