Finanzierung & Förderung

Für Arbeitssuchende

Für Arbeitssuchende

Wer arbeitssuchend ist oder sich beruflich neu orientieren möchte, kann auf staatliche Hilfe zählen. Ob durch eine Weiterbildung oder Umschulung – es gibt zahlreiche Förderprogramme, die den Einstieg in einen neuen Beruf erleichtern. Unterstützt werden diese Maßnahmen unter anderem von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherung oder dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Besonders attraktiv ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Er übernimmt die Weiterbildungskosten zu 100 %, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme – etwa den Bildungsscheck Brandenburg, die Weiterbildungsprämie Berlin oder den Weiterbildungsbonus PLUS in Hamburg. Je nach Wohnort und Situation können Arbeitssuchende so erhebliche Zuschüsse erhalten – oft sogar die gesamten Kosten.

Für Arbeitnehmende und Selbstständige

Für Arbeitnehmende und Selbstständige

Auch wer bereits im Berufsleben steht, kann von staatlich geförderten Weiterbildungen profitieren. Egal ob angestellt oder selbstständig – wer in seine Qualifikation investiert, stärkt die eigene Zukunftsfähigkeit. Besonders attraktiv: Mit einem Bildungsgutschein können die Kosten für eine passende Weiterbildung vollständig übernommen werden. Die Agentur für Arbeit berät dazu individuell.


Für Solo-Selbstständige gibt es zudem das neue KOMPASS-Programm. Es bietet bundesweit bis zu 90 % Zuschuss – maximal 4.500 Euro – für Weiterbildungen ab 20 Stunden Dauer. Voraussetzung: mindestens zwei Jahre selbstständig, Wohnsitz in Deutschland und höchstens eine angestellte Person. So wird gezielt unterstützt, wer sich als Ein-Personen-Unternehmen weiterentwickeln möchte – unkompliziert und steuerfrei.

Für Unternehmen

Für Unternehmen

Unternehmen, die in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden investieren, sichern sich nicht nur gut ausgebildete Teams, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Staatlich geförderte Weiterbildungen – etwa über das Qualifizierungschancengesetz – bieten attraktive Zuschüsse zu Lohn- und Weiterbildungskosten. Das stärkt nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch Motivation und Bindung der Mitarbeitenden ans Unternehmen.


Fördermöglichkeiten gibt es viele: Vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit über das Infoportal „mein NOW“ bis hin zu gezielten Programmen während der Kurzarbeit. Besonders kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von hohen Förderquoten. Voraussetzung: Die Weiterbildung erfolgt extern, dauert mindestens vier Wochen (bzw. 120 Stunden bei Kurzarbeit) und wird von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt. So wird Weiterbildung zur strategischen Investition – auch in Zeiten des Wandels durch Digitalisierung und KI.

Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine der effektivsten Fördermaßnahmen für Menschen, die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren möchten. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vergeben und deckt 100 % der Kosten für anerkannte Weiterbildungen oder Umschulungen – inklusive Kursgebühren, Lernmaterialien und oft auch Fahrtkosten. Besonders attraktiv: Sie wählen selbst, welcher zertifizierte Bildungsträger – wie zum Beispiel cimdata – zu Ihnen passt.


Ob arbeitssuchend, in befristeter Anstellung oder auf der Suche nach einer beruflichen Neuorientierung – mit dem Bildungsgutschein eröffnen sich neue Perspektiven. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie Schritt für Schritt zur Förderung gelangen: Kurs auswählen, Angebot einholen, einreichen – und loslegen. So wird Weiterbildung nicht nur möglich, sondern einfach und chancenreich.

Weiterbildungsprämie

Weiterbildungsprämie

Wer eine Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss macht, kann zusätzlich von der steuerfreien Weiterbildungsprämie profitieren. Diese Prämie wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und belohnt Ihren Lernerfolg:

  • 1.000 Euro nach der bestandenen Zwischenprüfung*

  • 1.500 Euro nach der bestandenen Abschlussprüfung*

Die Weiterbildungsprämie gilt für alle abschlussbezogenen Umschulungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – und das zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet: Wer heute startet, kann auch morgen noch profitieren.

*nach individueller Prüfung der regionalen Richtlinien

Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, dann vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch, in welchem wir Ihre Situation individuell und in Ruhe besprechen.