Der zuletzt erworbene Berufsabschluss der Mitarbeitenden liegt mindestens vier Jahre zurück.
Der zuletzt erworbene Berufsabschluss der Mitarbeitenden liegt mindestens vier Jahre zurück.
Sie möchten Ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft fit machen? Dann lohnt sich eine geförderte Weiterbildung. Beschäftigte schätzen es, wenn ihr Unternehmen Weiterbildung unterstützt – das steigert Motivation, Bindung und Fachkompetenz. Auch Unternehmen profitieren: Wer gut ausgebildete Teams hat, bleibt wettbewerbsfähig.
Verschiedene Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung. Sie können sich z. B. beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (mit über 150 Standorten) beraten lassen – telefonisch, vor Ort oder per Video. Auch das Infoportal „mein NOW“ bietet einen guten Überblick.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen Arbeitnehmende während ihrer Beschäftigung gefördert werden, um ihre Qualifizierung zu erweitern, besonders im Hinblick auf digitale Veränderungen und Künstliche Intelligenz. Arbeitgebende bekommen einen Zuschuss zu Lohnkosten und Weiterbildungskosten. Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße.
Das Qualifizierungschancengesetz bringt viele Vorteile für Ihr Unternehmen:
Ihre Mitarbeitenden erlernen neue Fähigkeiten und bekommen mehr Verantwortung
Ihre Mitarbeitenden sind motivierter und die Bindung zum Unternehmen wird gestärkt
Ihr Team wird fit für die Zukunft
Ihr Unternehmen wird moderner und wettbewerbsfähiger
Der zuletzt erworbene Berufsabschluss der Mitarbeitenden liegt mindestens vier Jahre zurück.
In den letzten 4 Jahren darf es keine vergleichbare Weiterbildung gegeben haben.
Die Weiterbildung muss mindestens 4 Wochen dauern, außerhalb des Unternehmens stattfinden und von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden – zum Beispiel von cimdata.
Die Kosten für die Weiterbildung werden anteilig durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen – abhängig von der Unternehmensgröße. Für kleinere und mittlere Unternehmen sind besonders hohe Förderquoten möglich. Auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit sind möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit oder erhalten diese über den Arbeitgeber-Service unter Tel 0800 4555520.