Start/ Bildungsprämie

Bildungsprämie

Unsere Teilnehmenden haben gleich mehrere Optionen, sich eine sogenannte Bildungsprämie zu sichern. Ausgezahlt durch das Jobcenter läuft die Antragsstellung über ihre Arbeitsvermittlung, doch bei zwei von drei Prämien ist gar kein Antrag notwendig. Form und Umfang Ihrer individuellen Bildungsmaßnahme bei cimdata entscheiden in Teilen darüber, wie hoch der Betrag Ihrer Prämie am Ende ausfällt. Einige der angebotenen Prämien werden monatlich ausgezahlt, andere einmalig. Um zu ermitteln, für welche Form der angebotenen Bildungsprämien Sie in Frage kommen, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Hände halten Geldscheine zum Ausgeben.

Die Weiterbildungsprämie

Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine staatliche Leistung zur Förderung von Weiterbildungen. Für Teilnehmende einer Umschulung werden bis zu 2.500 Euro zur Verfügung gestellt. Diese stehen den Teilnehmenden zweckungebunden zur freien Verfügung und werden nicht mit Sozialleistungen verrechnet. Ausgezahlt wird sie als Motivationsprämie in zwei Teilen: Bei erfolgreich abgelegtem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung winkt eine Prämie von 1.000 Euro. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolvent:innen zusätzliche 1.500 Euro. Das Einreichen des Abschlusszertifikats beim Kostenträger ist dabei Voraussetzung zur Auszahlung.

0
€ Insgesamt

Das Weiterbildungsgeld

Der sogenannte Weiterbildungsbonus bezieht sich auf unsere angebotenen Umschulungen. Absolvieren Sie eine der 11 angebotenen Umschulungen bei cimdata, erhalten Sie automatisch eine Bonuszahlung. Dabei handelt es sich um Pflichtleistungen, die Zuschüsse müssen also nicht separat beantragt werden. Mit dem Einreichen Ihres von uns ausgefüllten Bildungsgutscheins wird die monatliche Auszahlung automatisch durch die Arbeitsvermittlung veranlasst. Die Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum Monatsende.

0
€ / Monat über zwei Jahre

Das Bürgergeld (-Bonus)

Das sogenannte Bürgergeld wird an Personen in einer qualifizierten Bildungsmaßnahme monatlich ausgeschüttet. Qualifiziert sind nach § 16 j SGB II alle (nicht abschlussorientierten) Maßnahmen, die vom Jobcenter vorgeschlagen worden sind.

Bei dieser Zusatzzahlung handelt es sich um eine Pflichtleistung, die Zuschüsse müssen also nicht separat beantragt werden. Mit dem Einreichen Ihres von uns ausgefüllten Bildungsgutschein wird die monatliche Auszahlung automatisch durch die Arbeitsvermittlung veranlasst. Die Zahlungen erfolgen immer rückwirkend für den absolvierten Monat. Beginnt Ihre Weiterbildung nicht am ersten bzw. letzten Tag des Monats werden die Zuschüsse anteilig ausgezahlt.

0
€ / Monat
Eine Frau zeigt einem Mann fröhlich Informationen über etwas auf ihrem Handy.

Jetzt unsere Beratung kontaktieren für weitere Infos

Sollten Sie noch weitere Fragen zu den Bildungsprämien haben, hilft unser Beratungsteam gerne weiter. Ob in einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort, telefonisch oder in einem Video-Call: Wir beantworten Ihre offenen Fragen und unterstützen Sie bei der Suche nach Ihrer idealen Bildungsperspektive. Finden Sie jetzt den Standort in Ihrer Nähe!