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Geförderte Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kurzarbeit – Bilden Sie jetzt Ihr Team weiter!

Die Corona Krise zeigt auch neue Gelegenheiten auf – zum Beispiel um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens auf die Anforderungen der Digitalisierung vorzubereiten oder in einer für Ihre Branche wichtigen Anwendung zu schulen. cimdata bietet die passenden Kurse, egal ob es um spezielle Software, Programmierkenntnisse oder Fähigkeiten im Marketing oder Büro geht. Und das Beste – mit dem Qualifizierungschancengesetz haben Unternehmen die Möglichkeit, sich die Schulungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern zu lassen.

Update – Vereinfachte Weiterbildungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit

Förderung nun unabhängig von Unternehmensgröße, Qualifizierung und Alter des Beschäftigten

Der Zugang zu Weiterbildungsförderungen für Beschäftigte in Kurzarbeit wurde bis zum 31.7.2023 erleichtert. Unternehmen, die ihre Beschäftigten in Kurzarbeit weiterbilden möchten, können nun einfacher eine Förderung erhalten, unabhängig von der Unternehmensgröße, der Qualifizierung und des Alters des Beschäftigten. Die Weiterbildung muss während der Kurzarbeit beginnen und weiterhin mindestens 120 Stunden umfassen. Außerdem müssen sowohl Weiterbildung als auch Bildungsträger zertifiziert sein. Die cimdata Bildungsakademie und alle Bildungsangebote entsprechen dieser Anforderung.

Eigeninitiative ist gefragt! Sprechen Sie als Beschäftigter in Kurzarbeit Ihren Arbeitgeber auf diese Fördermöglichkeit an! Wir unterstützen Sie gern mit einer unverbindlichen und kostenlosen Beratung.

Eine Person in Kurzarbeit macht eine Weiterbildung am Schreibtisch.

Was steckt hinter dem Qualifizierungschancengesetz?

Mit diesem Gesetz sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits während ihrer Beschäftigung gefördert werden, um mit einer Weiterbildung ihre Qualifizierung zu erweitern, besonders im Hinblick auf digitale Veränderungen. Dadurch sind sowie die Berufstätigen als auch die Unternehmen für die Zukunft gerüstet.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die Inhalte vermitteln, die über die kurzfristige arbeitsplatzbezogene Tätigkeit hinausgehen. Zudem werden Arbeitnehmer/-innen gefördert, wenn deren Berufsabschluss mehr als vier Jahre zurückliegt und sie in den vergangenen vier Jahren nicht an einer entsprechenden Weiterbildung teilgenommen haben. Darüber hinaus muss die Qualifizierung länger als vier Wochen oder 120 Stunden dauern und AZAV-zertifiziert sein. Auf die Weiterbildungen von cimdata treffen diese Kriterien zu.

Wer wird in welchem Umfang gefördert?

< 10

Bei Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss sich der Arbeitgeber nicht an den Lehrgangskosten beteiligen. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können bis zu 75 Prozent betragen.

10 – 250

Der Arbeitgeber muss sich in einem Unternehmen zwischen 10 und 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit mindestens 50 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligen. Von der Kosten-beteiligung kann abgerückt werden, wenn der/die Arbeitnehmer/-in das 45. Lebensjahr vollendet hat oder schwerbehindert ist. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können bis zu 50 Prozent betragen.

250 – 2.500

In Unternehmen mit einer Größe von 250 bis 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss sich der Arbeitgeber mit mindestens 75 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligen. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können bis zu 25 Prozent betragen.

> 2.500

Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 80-85 Prozent an den Lehrgangskosten beteiligen, wenn das Unternehmen mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  • Arbeitgeber erhalten je nach Betriebsgröße Zuschüsse zu den Weiterbildungs- und Lohnkosten
  • Die Arbeitnehmer werden während der Fortbildungszeit freigestellt
  • Weiterbildungen sind eine direkte und lohnende Investition in die Beschäftigten und damit in die Zukunft des Unternehmens
  • Qualifizierungen wirken dem Fachkräftemangel entgegen und beugen ihm vor
  • Weiterbildungen fördern die Zufriedenheit und Motivation von Beschäftigten
  • Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Weiterbildungs- und Lohnkosten
  • Die Arbeitnehmer werden während der Fortbildungszeit freigestellt
  • Weiterbildungen sind eine direkte und lohnende Investition in die Beschäftigten und damit in die Zukunft des Unternehmens
  • Qualifizierungen wirken dem Fachkräftemangel entgegen und beugen ihm vor
  • Weiterbildungen fördern die Zufriedenheit und Motivation von Beschäftigten

Was bedeutet das für Beschäftigte?

  • Weiterbildungen erweitern die eigenen Fähigkeiten und ermöglichen neue, interessante Aufgaben
  • Qualifizierungen steigern die Attraktivität des eigenen Profils für Lebenslauf und Arbeitgeber
  • Neue Fähigkeiten steigern das Selbstbewusstsein und die Motivation
  • Die richtige Weiterbildung qualifiziert Beschäftigte für die digitale Zukunft

Wie wird die Förderung beantragt?

Interessierte Unternehmen und Beschäftigte wenden sich direkt an den Arbeitgeberservice der örtlich zuständigen Arbeitsagentur.
Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung mit einer Beratung.

Welche Bildungsangebote werden gefördert?

Unsere Weiterbildungsangebote sind im Sinne des Gesetzes förderbar. Wählen Sie Ihr Bildungsangebot aus folgenden Bereichen:

Qualifizierungschancengesetz

Planen und Lernen, was morgen ist: Mit dem „Qualifizierungschancengesetz“ setzt die Bundesregierung auf Weiterbildung und Qualifizierung und stellt die Weichen für die Arbeitswelt 4.0. Denn digitale Kompetenzen werden immer wichtiger. Und technischer Fortschritt funktioniert nur mit Weiterbildung. Damit sich die Arbeitnehmer für den digitalen Wandel wappnen und ihre Kompetenzen erweitern können, baut die Arbeitsagentur die bestehenden Fördermöglichkeiten aus.

In wenigen Jahren gehört künstliche Intelligenz zum Arbeitsalltag dazu. Roboter melken und füttern Kühe, Dachdecker arbeiten mit Drohnen, Konstrukteure werken mit 3D-Druckern, Bus und Bahn fahren mit neuen Antriebstechniken. Experten schätzen, dass bis 2025 über eine Million Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt wegfallen. Zugleich entstehen doppelt so viele neue Jobs. Damit die Arbeitnehmer von heute die Arbeit von morgen machen können, setzt sich die Bundesregierung für Qualifizierung und Weiterbildung ein.

Was ändert sich durch das neue Qualifizierungschancengesetz?

Das Ziel vom Qualifizierungschancengesetz ist es, die geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten auszubauen. Firmen, die ihre Mitarbeiter frühzeitig auf den digitalen Wandel vorbereiten und ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln wollen, die über die Anforderungen ihres bisherigen Berufsfeldes hinausgehen, werden dabei von der Arbeitsagentur finanziell unterstützt.

Bislang wurden Weiterbildungen vorallem für Arbeitssuchende gefördert, nun auch für geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Neu ist, dass mit dem Qualifizierungschancengesetz künftig auch andere Arbeitnehmer unabhängig von Alter und Betriebsgröße unterstützt werden sollen. Und: Jeder, der sich für eine Weiterbildung interessiert, hat das Recht auf eine Beratung durch die Arbeitsagentur. Dadurch sollen gezielt neue Berufs- und Tätigkeitsfelder erschlossen werden.

Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Arbeitgeber erhalten Lohnkostenzuschüsse, wenn sie ihre Mitarbeiter während des Lehrgangs unter Fortzahlung vom Arbeitsentgelt freistellen. Die Kostenbeteiligung der Arbeitgeber richtet sich dabei nach der Betriebsgröße. Unterstützt werden vorrangig kleine und mittlere, aber auch große Unternehmen.

Sketch oder Java-Kurs: Was wird gefördert?

Die Qualifizierungsförderung orientiert sich an der individuellen Nachfrage am Markt. Wie die Arbeitsagentur in der Praxis entscheidet, das ist neben dem individuellen Bedarf auch von der Beurteilung des Einzelfalls durch den Ansprechpartner abhängig.

Meine Qualifizierungschance bei cimdata

Auch die cimdata Bildungsakademie bereitet seine Teilnehmer in zahlreichen Kursen und Weiterbildungsangeboten in den Themen Digitalisierung auf die Arbeitswelt 4.0 vor. Alle Weiterbildungen von cimdata sind AZAV-zertifiziert und somit nach dem Qualifizierungschancengesetz förderbar.

Sichern Sie Ihre Zukunftsfähigkeit und qualifizieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter weiter. Sie finden uns bundesweit an derzeit 15 Standorten.

Qualifizierungschancengesetz – was ist das überhaupt?

Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz soll Unternehmen und ihre Mitarbeiter unter anderem darin unterstützen, den digitalen Wandel zu meistern. Dazu werden die geförderten Weiterbildungsmöglichkeiten ausgebaut. So soll die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung noch mehr fördern – und zwar einerseits durch mehr Beratung, andererseits durch finanzielle Unterstützung.

Beide Seiten, also sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter sollen vom Qualifizierungschancengesetz profitieren. So werden die Arbeitnehmer individuell gefördert und ausgebildet und die Firmen bekommen höher qualifizierte Arbeitskräfte. Zugleich wird die Bindung der Mitarbeiter an ihren Arbeitgeber gestärkt. Firmen können erfahrene Mitarbeiter halten, deren Expertise durch den technischen Wandel gefährdet wird.

Qualifizierungschancengesetz – so funktioniert’s:

Wer sich weiterbilden lassen möchte, der muss sich an zwei Stellen wenden: die Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitgeber. Die Arbeitsagentur entscheidet, ob eine Weiterbildung förderbar ist. Außerdem hat die Arbeitsagentur die Pflicht zur Beratung.

Das Beratungsteam von cimdata hilft Ihnen gern bei Ihren Fragen zum Qualifizierungschancengesetz und bei der Beantragung!

Arbeitnehmer, deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt und die seither auch nicht an einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben, kommen für eine Förderung in Frage.

Eine weitere Voraussetzung: Die Weiterbildung muss mindestens vier Wochen dauern, außerhalb des Unternehmens stattfinden und von einem zugelassenen Träger durchgeführt werden. cimdata erfüllt diese Voraussetzungen.

Wer zahlt die Weiterbildung?

Die Kosten für die Weiterbildung tragen die Unternehmen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit. Dabei hängt der Umfang für die Unterstützung der Firmen von der jeweiligen Betriebsgröße ab. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern bekommen die Weiterbildungskosten zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur erstattet, bei zehn bis 250 Mitarbeitern bis maximal 50 Prozent. Größere Unternehmen werden mit bis zu 25 Prozent der Kurskosten unterstützt.

Ausnahme: Arbeitnehmer, die über 45 Jahre alt oder schwerbehindert sind und in einer Firma mit bis zu 250 Mitarbeitern arbeiten, können bis zu 100 Prozent der Kosten ihrer Weiterbildung finanziert bekommen.