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Bildungsförderung

bildungsfoerderung beatragen.

Welche Förderungen gibt es in der Bildung?

Bildung ist wichtig und qualifiziert für ein erfolgreiches Berufsleben. Es gibt viele Möglichkeiten, sich bei den Kosten unterstützen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass Förderungen in der Regel beantragt werden müssen, bevor Sie eine Bildungsmaßnahme aufnehmen und Ihnen Kosten entstehen. Außerdem sollten Sie die Bearbeitungszeit Ihres gestellten Antrags mit einplanen.

Förderung Weiterbildung

Im Bereich der Weiterbildungen gibt es viele Förderungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit oder spezielle Förderungskonzepte der einzelnen Bundesländer. Informieren Sie sich hier über Ihre möglichen Ansprüche!

Förderung Ausbildung

Sie möchten eine Ausbildung machen? Dann gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie finanzielle Unterstützung erhalten können. Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um Schüler-BAföG oder einen Bildungskredit zu erhalten, lesen Sie hier.

Förderung Umschulung

Mit einer Umschulung gehen Sie einen wichtigen Schritt in Ihre berufliche Zukunft. Deshalb werden viele Umschulungen auch gefördert, lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Förderung für Unternehmen

Auch Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen erhalten, wenn sie ihre Mitarbeiter/-innen schulen lassen möchten. Dabei sind einige Dinge zu beachten, lesen Sie hier weiter, um sich zu informieren.

Förderung Jobeinstieg

Bei der Suche und der Aufnahme eines neuen Jobs können viele Kosten entstehen. Angefangen bei den Bewerbungskosten bis hin zu den Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder der Umzug für den neuen Job. Erfahren Sie, für welche Kosten Sie eine Förderung erhalten können.

Kursnet – Portal der Agentur für Arbeit

Kursnet – so heißt das Portal für berufliche Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. In der zentralen Datenbank Kursnet finden Bildungssuchende sämtliche Bildungsangebote.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Ein erfolgreicher Einstieg in das Berufsleben kommt mit dem richtigen Coaching! Lassen Sie sich von erfahren Coaches trainieren und beantragen Sie einen AVGS. Weitere Infos finden Sie hier.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein (BGS) ist ein wichtiges Fördermittel, wenn es um die Förderung von Umschulungen und Weiterbildungen geht. Wer den Bildungsgutschein erhalten kann und in welcher Situation, erfahren Sie hier.

Qualifizierungschancen-gesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde für Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, je nach Unternehmensgröße Zuschüsse zu Weiterbildungs- und Lohnkosten zu erhalten, wenn Mitarbeitende an Weiterbildungen teilnehmen.

Allgemeines

Die cimdata Bildungsakademie ist nach AZAV und ISO zertifiziert und bietet förderbare 4-wöchige Weiterbildungskurse und Umschulungen an. Eine Förderung ist durch folgende Kostenträger möglich, wenn die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. das Jobcenter (SGB II)
  • Rentenversicherungsträger
  • Soldatenversorgungsgesetz

Nähere Auskünfte zu diesem Thema erteilen die lokalen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter, die Rentenversicherungsträger und die Berufsförderungsdienste.

AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“. Darin sind die Voraussetzungen festgelegt, die Bildungsträger und ihre Bildungsmaßnahmen zu erfüllen haben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden die Bildungsträger anerkannt (akkreditiert) und zugelassen (zertifiziert). cimdata ist nach AZAV zertifiziert. Daher können sämtliche Weiterbildungen und Umschulungen der cimdata Bildungsakademie bis zu 100 % gefördert werden.

Erfolgreichen Absolvierenden einer Umschulung winken Umschulungsprämien von 1.500 €. Die Prämie zahlt Ihnen der Leistungsträger direkt nach erfolgreich bestandener IHK-Abschlussprüfung aus. Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmenden zum lebenslangen Lernen. Weitere Informationen findest du auf der Webseite vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

AVGS – Coachingförderung

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein offizielles Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Hierin verpflichtet sich die Einrichtung, die von Ihnen gewählte Qualifizierung zu finanzieren.

Sie können Ihr Coaching durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern lassen.

Sie können einen AVGS erhalten, wenn Sie arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder nach Beendigung Ihrer Weiterbildung in die Bewerbungsphase starten. Allerdings ist die Vergabe des AVGS eine Ermessensleistung.

Eine Förderung können Sie bei Ihrem Jobcenter oder Agentur für Arbeit beantragen.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

1. Wir erstellen Ihnen ein Angebot.
2. Sie reichen das Angebot beim Jobcenter oder Agentur für Arbeit ein.
3. Den auszufüllenden AVGS reichen Sie bei cimdata ein.
4. Im letzten Schritt geben Sie den AVGS beim Jobcenter oder Agentur für Arbeit ab.

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit.

Qualifizierungschancengesetz und WeGebAU

Ja, Sie können während der Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen. Fragen Sie hierzu unser Beratungsteam, wie Sie eine Förderung erhalten können. Wir bieten alle unsere Weiterbildungen virtuell an – einfach und bequem von zu Hause. Wie im Präsenzunterricht werden Sie auch online von hochqualifizierten und praxisorientierten Dozent*innen betreut, es gibt keine Selbstlerneinheiten.

Tipp: Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Sie bzw. Ihr Arbeitgeber ggf. Förderungen für Weiterbildungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Seite.

Mit diesem Gesetz sollen Arbeitnehmende bereits während ihrer Beschäftigung gefördert werden, um mit einer Weiterbildung ihre Qualifizierung zu erweitern, besonders im Hinblick auf digitale Veränderungen. Dadurch sind die Berufstätigen sowie die Unternehmen für die Zukunft gerüstet.

Gefördert werden Weiterbildungen, die Inhalte vermitteln, die über die kurzfristige arbeitsplatzbezogene Tätigkeit hinausgehen. Zudem werden Arbeitnehmende gefördert, wenn deren Berufsabschluss mehr als vier Jahre zurückliegt und diese in den vergangenen vier Jahren nicht an einer entsprechenden Weiterbildung teilgenommen haben. Um eine Förderung zu gewährleisten, muss die Weiterbildung länger als vier Wochen oder mindestens 160 Stunden dauern und AZAV-zertifiziert sein. Auf die 4-wöchigen Weiterbildungen von cimdata treffen diese Kriterien zu.

Die Förderung der Weiterbildung kann je nach Betriebsgröße bis zu 100 % betragen. Weitere Ausführungen finden Sie hier.

Interessierte Unternehmen und Beschäftigte wenden sich direkt an den Arbeitgeberservice der örtlich zuständigen Arbeitsagentur. 

Mit dem WeGebAU fördert die Bundesagentur für Arbeit Umschulungen und Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die in einem kleinen oder mittleren Unternehmen arbeiten. Für die Dauer der Qualifizierung müssen Arbeitnehmende freigestellt werden und das Arbeitsentgelt weiterhin gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Unternehmen bei der Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterstützt werden.

Die Weiterbildungen von cimdata sowie unsere Umschulungen sind nach AZAV zertifiziert. Unser Angebot für geförderte Weiterbildungen finden Sie hier/Umschulungen hier.